Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Beck Forstarbeiten (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere für Forstarbeiten, Holzfällungen, Rückearbeiten und sonstige forstwirtschaftliche Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur akzeptiert, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
- Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungen
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und nach den geltenden Sicherheits- und Umweltstandards durch.
- Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
- Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
5. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und notwendige Genehmigungen (z. B. Forstrechte, Zufahrten) vorliegen.
- Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber.
6. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Eine Haftung für Folgeschäden, Ernteausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden an Geräten oder Materialien, die durch unzureichende Vorbereitung des Geländes entstehen.
7. Stornierung / Terminabsage
- Termine können bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
- Bei kurzfristigen Absagen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bis zu 50 % des vereinbarten Preises als Aufwandspauschale zu berechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gefällte Holz bzw. Material Eigentum des Auftragnehmers.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neustadt an der Aisch, Bayern.




