Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen von Beck Forstarbeiten (nachfolgend „Auftragnehmer“) an Kunden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Der Liefertermin wird nach Auftragsbestätigung vereinbart.
  3. Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindlich. Verzögerungen aufgrund von Witterung, höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Forstbedingungen berechtigen nicht zur Haftung.

3. Lieferumfang

  1. Der Lieferumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot.
  2. Kleinere Abweichungen in Menge oder Maß, die üblich oder technisch unvermeidbar sind, gelten als vertragsgemäß.

4. Versandkosten und Transport

  1. Lieferungen innerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes werden nach Absprache berechnet.
  2. Zusätzliche Transportkosten für schwer zugängliche oder entfernte Lieferorte trägt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart.
  3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Transport durch Dritte entstehen.

5. Annahmeverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Eintreffen abzunehmen.
  2. Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, kann der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist die Lieferung einlagern oder anderweitig disponieren. Die Kosten trägt der Kunde.

6. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten auf diesen über.
  2. Bei Lieferungen auf Baustellen oder schwer zugänglichem Gelände erfolgt die Übergabe an die Ablade- oder Lagerstelle.

7. Reklamationen

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Nachlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift nach Wahl des Auftragnehmers.

8. Zahlung

  1. Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung gemäß vereinbarter Zahlungsbedingungen.
  2. Lieferungen werden nur gegen Zahlung oder vorherige Vereinbarung ausgeführt.

9. Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Sturm, Unfälle, Lieferengpässe) verlängern sich Lieferfristen angemessen.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für dadurch entstehende Verzögerungen oder Schäden.

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